Utter: Todesstrafe abschaffen!
Volksabstimmung zur Hessischen Verfassung am 28. Oktober 2018

„Es wäre ein gutes Signal in einer Zeit wo in anderen Ländern über die Einführung der Todesstrafe debattiert wird, wenn die hessischen Bürgerinnen und Bürger am 28. Oktober die Todesstrafe endgültig in Hessen abschaffen“, erklärte der Wetterauer Landtagsabgeordnete Tobias Utter (CDU).
Ende Oktober werden die Wählerinnen und Wähler in Hessen nicht nur über die Zusammensetzung des hessischen Landtags entscheiden, sondern auch über 15 Änderungsvorschläge zur Hessischen Verfassung. Die Hessische Verfassung ist eine der ältesten in Deutschland. Sie wurde am 1. Dezember 1946, also mehrere Jahre vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt. Eine hessische Besonderheit ist es, dass die Hessische Verfassung nur durch eine Volksabstimmung geändert werden kann. Daher gab es in den vergangenen 70 Jahre nur wenige Veränderungen. Anfang des Jahres einigten sich die Landtagsfraktionen auf 15 Änderungsvorschläge, darunter auch die Abschaffung der Todesstrafe.
Die Todesstrafe ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz bereits seit 1949 abgeschafft. Dies gilt auch für Hessen, da Bundesrecht Landesrecht bricht. Doch nun soll auch der Text der Hessischen Verfassung entsprechend angepasst werden. Durch die Änderung der Artikel 21 und 109 in der Hessischen Landesverfassung können die Formulierungen über die Todesstrafe aus der Hessischen Verfassung gestrichen werden.
„Allerdings war es der Kommission zur Änderung der Verfassung wichtig, die Todesstrafe nicht einfach nur zu streichen, sondern durch den Satz „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ zu ersetzen“, erläuterte Utter, der in den vergangenen beiden Jahren für die CDU-Landtagsfraktion an den Beratungen der Enquete-Kommission Verfassungsänderung teilgenommen hat.
In diesem Zusammenhang passe es gut, dass der Vatikan vor wenigen Wochen seine offiziellen Lehren im Hinblick auf die Todesstrafe umgeschrieben und diese nun "unter allen Umständen" ablehne. Die Todesstrafe stelle einen "Angriff auf die Unverletzlichkeit und Würde einer Person" dar und sei daher "unzulässig", so die neue Formulierung. "Die Würde einer Person gehe auch dann nicht verloren, wenn sie ein schweres Verbrechen begangen hat", heißt es ab sofort im katholischen Katechismus. Es gebe wirksamere Sanktionen als die Todesstrafe, die trotzdem die "pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen".
„Diese Äußerung des Vatikans findet meine volle Unterstützung. Auf der anderen Seite hat die Diskussion in der Türkei über die Einführung der Todesstrafe deutlich gemacht, wie sehr sich die Türkei in den letzten Jahren von Europa entfernt hat“, betonte der Christdemokrat, der auch kirchenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion ist.

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